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Gewinn berechnen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:09 Do 23.01.2014
Autor: timmexD

Hallo matheforum,

habe schon wieder eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Den Gewinn berechnet man so. Gewinn=Umsatz-Kosten. Da jetzt Sachen gestohlen wurde, verstehe ich es nicht. Ein Beispiel:  Wir haben einen Umsatz von  1554 € - Kosten in Höhe von 1500 Euro. Jetzt meine Frage. Muss ich den Verlust ( 37,5 €) nochmal abziehen? Weil der ist ja schon bei den Kosten enthalten. Vielen Dank für eure Antworten ;)

        
Bezug
Gewinn berechnen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:14 Do 23.01.2014
Autor: Diophant

Hallo,

> habe schon wieder eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir ja
> helfen. Den Gewinn berechnet man so. Gewinn=Umsatz-Kosten.
> Da jetzt Sachen gestohlen wurde, verstehe ich es nicht. Ein
> Beispiel: Wir haben einen Umsatz von 1554 € - Kosten in
> Höhe von 1500 Euro. Jetzt meine Frage. Muss ich den
> Verlust ( 37,5 €) nochmal abziehen? Weil der ist ja schon
> bei den Kosten enthalten.

Vielleicht verrätst du uns einmal die Aufgabe? Innerhalb von einfachen Aufgabenstellungen wird man das schon so auslegen, dass ein Diebstahl als Verlust in die Rechnung eingeht. In der Realität kann es anders aussehen, da es Situationen gibt, wo so etwas bis zu einer gewissen Höhe versichert ist. Oder aber, es wird aus buchhalterischen Gründen anders gemacht.

Gruß, Diophant

Bezug
                
Bezug
Gewinn berechnen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:28 Do 23.01.2014
Autor: timmexD

Aufgabe
Berechnen Sie den Gesamtgewinn

Vielen Dank :D Ich muss nichts kompliziertes berechnen. Ich stelle euch mal die Aufgabe:  Berechnen Sie den Gesamtgewinn.

Einkauf: 2000 Stück; Verkauf 1400 Stück; Einkaufspreis 0,75 Euro; Schwund 50 Stück; Verkaufspreis 1,11 Euro. Soll-Bestand sind ja 600 Stück; tatsächlicher Bestand: 550 Stück; Umsatz (1,11 *1400)=1554 Euro
Verlust durch Schwund (mit Einkaufspreis: 0,75 * 50 )=37,5 Euro.          Kosten = 1500 Euro (0,75 *2000).

Wenn ich den Gewinn berechne, muss ich ja 1554-1500 machen. Muss ich die 37,5 Euro noch einmal abziehen. Der Schwund ist ja schon bei den Kosten enthalten.

Danke :DD

Bezug
                        
Bezug
Gewinn berechnen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 14:37 Do 23.01.2014
Autor: fred97


> Berechnen Sie den Gesamtgewinn
>  Vielen Dank :D Ich muss nichts kompliziertes berechnen.
> Ich stelle euch mal die Aufgabe:  Berechnen Sie den
> Gesamtgewinn.
>  
> Einkauf: 2000 Stück; Verkauf 1400 Stück; Einkaufspreis
> 0,75 Euro; Schwund 50 Stück; Verkaufspreis 1,11 Euro.
> Soll-Bestand sind ja 600 Stück; tatsächlicher Bestand:
> 550 Stück; Umsatz (1,11 *1400)=1554 Euro
>  Verlust durch Schwund (mit Einkaufspreis: 0,75 * 50 )=37,5
> Euro.          Kosten = 1500 Euro (0,75 *2000).
>  
> Wenn ich den Gewinn berechne, muss ich ja 1554-1500 machen.
> Muss ich die 37,5 Euro noch einmal abziehen. Der Schwund
> ist ja schon bei den Kosten enthalten.

Natürlich darfst Du die 37,5 Euro nur einmal abziehen

FRED

>
> Danke :DD


Bezug
                                
Bezug
Gewinn berechnen: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 14:41 Do 23.01.2014
Autor: timmexD

Danke :D

Ich dachte nur, dass die 37,5 Euro in den Kosten enthalten sind. Stimmt das?

Also muss ich 1554 -1500 -37,5 rechnen? Oder nur 1554-1500? Ohne den Schwund.

Bezug
                                        
Bezug
Gewinn berechnen: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 16:51 Do 23.01.2014
Autor: timmexD

Kann mir wirklich niemand helfen?

Ich weiß nicht, ob ich von den 1554-1500 den Schwund auch noch abziehen muss. Kann mir das jemand erklären, und wieso das so ist.

Wäre nett.

Danke ;DD

Bezug
                                                
Bezug
Gewinn berechnen: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:18 Do 23.01.2014
Autor: Diophant

Hallo,

> Kann mir wirklich niemand helfen?

EINMAL GENÜGT

Gruß, Diophant

Bezug
                                        
Bezug
Gewinn berechnen: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:18 Do 23.01.2014
Autor: Diophant

Hallo,

> Ich dachte nur, dass die 37,5 Euro in den Kosten enthalten
> sind. Stimmt das?

>

> Also muss ich 1554 -1500 -37,5 rechnen? Oder nur 1554-1500?
> Ohne den Schwund.

Das kann man auf Grund deiner bisherigen Angaben nicht genau beurteilen. Die Aufgabe legt aber nahe, dass die eingekauften Sachgüter als Betriebsaugaben verbucht wurden, somit wäre der Schwund nicht an dieser Stelle nicht abzuziehen (er würde sich irgendwann einmal in Form von Mindereinnahmen bemerkbar machen).

Wenn es aber eine reine Matheaufgabe ist, dann würde man eben genau das Gegenteil fordern. Also (hatten wir das nicht schon einmal): was genau ist der Hintergrund dieser Frage und welche fachlichen Kennntnisse sollen da verwendet werden?

Gruß, Diophant

Bezug
                                                
Bezug
Gewinn berechnen: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 17:23 Do 23.01.2014
Autor: timmexD

Danke.

Also wir haben das Thema in Informatik und müssen in Ecxel eine Formel zum Gewinn erstellen. Aber ich das falsch gemacht. Habe vergessen meinen Lehrer zu fragen, weil ich dachte, dass ich das zu Hause auch rausbekomme. Leider nicht. Also ich habe alles Zahlen oben reingeschrieben. Ich bin in der 11. Klasse und mann muss hier gar nichts verbuchen. Ich soll nur die Formel dazu aufstellen. Aber wie gesagt, weiß ich nicht so richtig, ob ich 1554 - 1500 rechnen muss oder den Schwund (ausgerechnet 37,5) auch abziehen muss.

Danke. Mehr gibt es nicht dazu zu sagen

Bezug
                                        
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Gewinn berechnen: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 17:32 Do 23.01.2014
Autor: Josef

Hallo,


"Verlust von Umlaufvermögen

Werden z.B. Waren eingekauft, stellen die Anschaffungskosten bei der Einnahme-Überschussrechnung bei Zahlung sofort und in voller Höhe Betriebsausgaben dar. Bei einem Bilanzierenden wirken sich die Anschaffungskosten über den Wareneinsatz als Betriebsausgaben aus. Der Verlust dieser Ware (z.B. durch Verderb, Diebstahl oder Zerstörung) kann deshalb nicht nochmals als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, da sich ansonsten die Anschaffungskosten doppelt gewinnmindernd auswirken würden. Die Rechtslage ist also nicht anders als bei der Veräußerung oder Entnahme des Umlaufvermögens (» Umlaufvermögen)."


[]Quelle


siehe auch []hier


Viele Grüße
Josef

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